ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ERASON GMBH FÜR DIENSTLEISTUNGEN

Die ERASON GmbH (nachfolgend: „ERASON“) hat die auf künstlicher Intelligenz basierende Software AILON (nachfolgend: „AILON“) entwickelt, welche eine sog. algorithmische Marktforschung ermöglicht, d.h. es werden insbesondere aus öffentlich zugänglichen Quellen (bspw. Statistiken, Nachrichten, soziale Medien, Websites) automatisiert nicht-personenbezogene Daten gesammelt und auf Grundlage der Verarbeitung dieser Daten für vom Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“) definierte Zielgruppen Wahrscheinlichkeitswerte bezüglich des Verhaltens berechnet und dargestellt. Der Auftraggeber kann dabei zwischen unterschiedlichen Produkten von ERASON wählen.

§ 1 Geltungsbereich; nur Leistung an Unternehmer

1.1 Diese Vertragsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen ERASON und dem Auftraggeber über die Durchführung einer algorithmischen Marktforschung mittels AILON. Sie gelten auch für zukünftige Verträge, ohne dass erneut Bezug auf diese AGB genommen werden muss. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern i. s. d. § 14 BGB; Verbraucher dürfen die Leistungen von ERASON nicht in Anspruch nehmen.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Diese werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ERASON ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, also auch dann, wenn ERASON in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos Leistungen gegenüber dem Auftraggeber erbringt.

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die entgeltliche Durchführung algorithmischer Marktforschung mittels AILON für vom Auftraggeber durch Angabe von Merkmalen auszuwählende Zielgruppen (nachfolgend: „Dienstleistung“). Die Dienstleistung kann dem Auftraggeber, je nach Art der gewünschten Leistung, entweder über die Internetpräsenz als „Self-Service“ Zugang (nachfolgend: „Lizenz“), sog. „Streams“ (automatisiert zur Verfügung gestellte Inhalte ohne Gespräch mit Berater), „Beratungsstunden“ (Online-Kontakt zu Berater) oder als Beratungsprojekt zur Verfügung (nachfolgend: „Beratungsprojekt„) gestellt werden. Die Anzahl der Lizenzen bestimmt der Auftraggeber. Jede Lizenz ist an einen konkreten Nutzer gebunden; nur dieser Nutzer darf über die betreffende Lizenz auf die Leistungen von AILON zugreifen. Eine Weitergabe von Lizenzen an andere Nutzer ist nicht möglich. Je nach Anzahl der gebuchten Lizenzen erhält der Auftraggeber einen Discount je nach gültiger Preisliste. Zusätzlich gilt die Regelung in § 3.2.

2.2 Der jeweils aktuelle Funktionsumfang von AILON, d.h. insbesondere die zur Verfügung stehenden Parameter für Analyse und Auswertung, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Internetpräsenz von ERASON (www.ailon.io); dies gilt insbesondere für Lizenzen und Streams. Im Fall von Beratungsleistungen außerhalb der über die Internetpräsenz buchbaren Leistungen erfolgt die Beauftragung von ERASON nicht über deren Internetpräsenz. Der Leistungsumfang ergibt sich dann aus dem konkreten Beratungsangebot von ERASON.

2.3 Eine Beratung des Auftraggebers bei der Auswahl einzelner Parameter und/oder Kombinationen ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass seine Auswahl von Zielgruppen für die Dienstleistung den von ihm verfolgten Zwecken entspricht. ERASON wird dem Auftraggeber je nach gebuchten Leistungsumfang lediglich beratend zur Verfügung stehen.

2.4 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Künstliche Intelligenz ChatGTP bei der Auswahl von Parametern einzusetzen. Diese wird von der OpenAI, Inc. zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer vermittelt über seine Internetpräsenz lediglich den erleichterten Zugriff des Auftraggebers auf ChatGPT; es handelt sich nicht um ein eigenes Leistungsangebot des Auftragnehmers und der Auftragnehmer setzt OpenAI, Inc. nicht bei der Erbringung seiner Leistungen ein, da die Auswahl der Parameter weiterhin Aufgabe des Auftraggebers bleibt. Für die Ergebnisse, die der Auftraggeber beim Einsatz von ChatGPT erhält, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich und er hat auch keinen Einfluss auf diese Ergebnisse.

2.5 Bei den öffentlich zugänglichen Daten, die Grundlage der Dienstleistung sind, handelt es sich um Daten, die Personen oder Institutionen (z.B. Nutzer von öffentlichen Medien) über sich selbst und ggf. auch über andere Personen oder Sachverhalte angeben. ERASON wird und kann technisch diese Daten – unter anderem wegen der automatisierten Erhebung großer Datenmengen und den datenschutzrechtlichen Vorschriften – nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen.

2.6 Bei den Ergebnissen der Analyse und Auswertung der Daten gemäß § 2.5. handelt es sich um Wahrscheinlichkeiten und Korrelationen, nicht um sichere Voraussagen des Verhaltens der ausgewählten Zielgruppen. Ferner handelt es sich bei den Ergebnissen um Momentaufnahmen zum Zeitpunkt der Dienstleistung.

§ 3 Vertragsschluss und Abruf einzelner Dienstleistungen

3.1 Der Auftraggeber registriert sich auf der Internetpräsenz von ERASON unter www.ailon.io. Im Zuge der Registrierung erhält der Auftraggeber für den weiteren Zugriff auf die Internetpräsenz eine Benutzerkennung und ein Passwort (insgesamt: „Zugangsdaten“).

3.2 Sowohl Benutzerkennung als auch Passwort können durch den Auftraggeber geändert werden. Der Auftraggeber darf die Zugangsdaten nur selbst sowie für seine Mitarbeiter oder seine Kunden verwenden und sonstigen Dritten nicht mitteilen. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, sonstigen Dritten die Inanspruchnahme der Leistungen von ERASON zu gestatten. Für den Fall, dass Leistungen von ERASON von unberechtigten sonstigen Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Auftraggebers in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, dadurch anfallende Entgelte zu entrichten oder, je nach den Umständen, Schadensersatz zu leisten.

3.3 Nach Registrierung kann der Auftraggeber zwischen dem Abschluss verschiedener Linzenzen („Creative“ und „Planner“) und zusätzlichen Leistungen (Streams und Beratungsstunden) wählen. Die Vertragslaufzeit beträgt, wenn nicht anderweitig geregelt, einen Monat. Der Auftraggeber kann allerdings auch längere Laufzeiten, bspw. drei, sechs oder zwölf Monate, wählen. In diesen Fällen erhält der Auftraggeber einen Discount je nach gültiger Preisliste. Der Auftraggeber wählt die gewünschte Dienstleistung/die gewünschten Dienstleistungen aus und gibt durch Anklicken des Buttons „Bestellen“ / „Subscribe“ eine rechtlich verbindliche Bestellung ab. Vor verbindlicher Bestellabgabe kann der Auftraggeber mögliche Eingabefehler durch Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen und korrigieren. Mit Abschluss der Buchung kommt ein entgeltlicher Rahmenvertrag über den Abruf von Dienstleistungen in dem gebuchten Umfang zustande. Der Auftraggeber verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung von ERASON. Seine Vertragsdaten kann der Auftraggeber auf der Internetpräsenz von ERASON einsehen.

3.4 Nach verbindlicher Bestellung erhält der Auftraggeber eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail.

3.5 ERASON ist frei, die Bestellung des Auftraggebers anzunehmen. Regelmäßig erfolgt die Annahme durch Überlassung der Ergebnisse der Dienstleistung.

3.6 Erfolgt der Vertragsschluss nicht über die Internetpräsenz von AILON (etwa im Fall der Gewährung eines Discounts oder bei einem Beratungsprojekt), kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots von ERASON durch den Auftraggeber zustande.

§ 4 Umfang der Dienstleistung und Abruf; Verfügbarkeit

4.1 Nach Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen entweder über die Internetpräsens von AILON oder durch Annahme eines individuellen Angebots ist der Auftraggeber berechtigt, die bestellten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

4.2 Zu diesem Zweck meldet sich der Auftraggeber mit seinen Zugangsdaten auf der Internetpräsenz an und ruft nach Maßgabe der Benutzerführung der Internetpräsenz die Leistungen ab. Bei Beratungsprojekten ergibt sich die Leistungserbringung aus dem Angebot, das der Auftraggeber angenommen hat.

4.3 Die Internetpräsenz steht mit einer Verfügbarkeit von 99,9% im Monat für die Nutzung durch den Auftraggeber zur Verfügung. Bei der Bestimmung der Verfügbarkeit bzw. der Verfügbarkeitsquote bleiben solche Ausfallzeiten unberücksichtigt, die ERASON nicht zu vertreten hat, insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Ausfällen und/oder Fehlfunktionen von technischen Anlagen und/oder Netzkomponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs von ERASON beruhen.

§ 5 Leistungszeit und Darstellung der Ergebnisse; Übertragbarkeit von Leistungen auf Folgemonate

5.1 Die Ergebnisse der Dienstleistung verdichtet ERASON zu einer Ergebnisdarstellung. Der Auftraggeber erhält die Ergebnisdarstellung innerhalb von drei Stunden nach Bestellung der jeweiligen Dienstleistung, sofern diese über die Internetpräsenz von ERASON erfolgt. Ansonsten ist für die Leistungszeit das konkrete Angebot von ERASON maßgeblich.

5.2 Die Ergebnisdarstellung erfolgt über interaktive Grafiken, die als pdf/png und Daten als csv heruntergeladen werden können. Diese Grafiken werden in der Internetpräsenz mindestens für einen Zeitraum von 24 Monaten gespeichert. Sie ist dort für den Auftraggeber unter Nutzung der Zugangsdaten abruf- und herunterladbar, sofern (mindestens) eine aktive Lizenz vorhanden ist. ERASON ist bestrebt, auch über den Zeitraum von 24 Monaten hinaus die Ergebnisse zu speichern oder jedenfalls dem Auftraggeber dann in anderer Form zur Verfügung zu stellen; eine Verpflichtung hierzu besteht hingegen nicht. ERASON stellt die Ergebnisdarstellung in der Online-Datenbank lediglich zum Abruf bereit; die Herstellung einer Internetverbindung und ggf. das Herunterladen der Ergebnisdarstellung ist Aufgabe des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber keine aktive Lizenz, stehen ihm aktuelle und frühere Leistungen nicht zur Verfügung. Für den Fall ist der Auftraggeber in der Lage, seine Ergebnisse vor der Kündigung eigenständig zu exportieren.

5.3 Stream und Beratungsstunden können innerhalb der gewählten Anzahl pro Monat genutzt („Nutzungsmöglichkeiten“) werden. Werden einzelne oder alle monatlichen Nutzungsmöglichkeiten vom Auftraggeber nicht genutzt, erlaubt der Auftragnehmer dem Auftraggeber aus Kulanz, ohne dass darauf ein Anspruch besteht, die nicht genutzten Nutzungsmöglichkeiten in den folgenden Monat oder in den darauf folgenden Monat zu übertragen. Dies gilt jedoch nur innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten ab Laufzeitbeginn und dann für einen anschließenden Zeitraum und so fort bis zum Ende einer gewählten Laufzeit und der sich daran anschließenden Laufzeiten. Dies bedeutet, dass Nutzungsmöglichkeiten aus dem ersten Monat noch im zweiten und dritten Monat und aus dem zweiten Monat im noch dritten Monat genutzt werden können („Übertragung“). Mit Ablauf des dritten Monats endet die Möglichkeit der Übertragung, die bis dahin nicht genutzten Nutzungsmöglichkeiten entfallen ersatzlos und beginnt mit dem sich daran anschließenden Drei-Monats-Zeitraum neu. Ein Ausgleich für nicht genutzte Nutzungsmöglichkeiten in Geld findet nicht statt.

5.4 Soweit nicht anders vereinbart, werden Darstellungen der Ergebnisse und Informationen im Online-Dashboard in deutscher Sprache dargestellt.

5.5 Beruht die Nichteinhaltung der Leistungsfrist gemäß § 6.1. dieser AGB auf höherer Gewalt (bspw. Streik, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Pandemien, Stromausfällen, Unterbrechungen oder Zerstörungen datenführender Leitungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von ERASON, Angriffen und Attacken [z.B. durch Schadsoftware wie Viren]) oder auf ähnlichen, unvorhersehbaren und außerhalb des Einflusses von ERASON liegenden Ereignissen (bspw. Energie- oder Arbeitskräftemangel, Produktionsstörungen, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen) verlängert sich die Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum, soweit solche Ereignisse erheblichen Einfluss auf die Erbringung der Leistung haben. ERASON wird dem Auftraggeber Beginn und Ende solcher Ereignisse baldmöglichst mitteilen.

5.6 Eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist tritt, sofern ERASON aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Leistungen von Dritten (bspw. einem Provider von Cloud-Services) bezieht, auch bei nicht rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung ein, wenn ERASON ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und ERASON an der Verzögerung der Leistungserbringung kein Verschulden trifft oder ERASON im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Der Auftraggeber zahlt an ERASON für die Möglichkeit der Bestellung einer Dienstleistung das vereinbarte Entgelt zzgl. der geltenden Umsatzsteuer. Das Entgelt ist unabhängig davon zu zahlen, ob der Auftraggeber von der Möglichkeit, Dienstleistungen abzurufen, Gebrauch macht. Für darüber hinausgehende, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen kann ERASON eine zusätzliche Vergütung verlangen.

6.2 Das Entgelt ergibt sich aus den Angaben (Preisliste) auf der Internetpräsenz bei Abschluss des Abonnements oder aus dem Angebot für das Beratungsprojekt. Wählt der Auftraggeber seine Leistungen so, dass er nach Maßgabe dieser AGB einen Discount erhält, wird derzeit das endgültige Angebot unter Berücksichtigung des Discounts dem Auftraggeber individuell zugesandt. Dieses Angebot ist verbindlich und bedarf der Annahme durch den Auftraggeber gemäß § 3.6.

6.3 Die Zahlung ist, sofern nicht anders im Angebot geregelt, monatlich, spätestens zum dritten Werktag eines Monats (Geldeingang bei ERASON) im Voraus zu leisten. Bei längeren Vertragslaufzeiten ist der gesamte Preis für die gewählte Laufzeit im Voraus zu leisten. Bei anschließenden Laufzeiten gemäß § 7.2 gilt diese Regelung entsprechend für den Beginn der anschließenden Laufzeit. Hierfür stehen dem Auftraggeber verschiedene elektronische Zahlungsmöglichkeiten (bspw. Paypal, Kreditkarte) zur Verfügung.

§ 7 Vertragslaufzeit

7.1 Der Vertrag mit demAuftraggeber hat die vereinbarte Laufzeit. Bei Beratungsprojekten endet die Laufzeit zum Projektabschluss; in der Regel einer Übergabepräsentation.

7.2 Der Vertrag über eine oder mehrere Lizenzen sowie ggf. weitere Leistungen kann von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen nur zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich um die bisherige Laufzeit, wenn er nicht gemäß § 7.2., S. 1 dieser AGB gekündigt wird. Die vorstehenden Regeln gelten entsprechend für alle weiteren Laufzeiten.

7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug des Auftraggebers vor oder bei Beeinträchtigung der Internetpräsenz durch die Nutzung des Auftraggebers. Grundsätzlich wird ERASON den Auftraggeber vor Ausspruch einer Kündigung abmahnen und ihm eine Frist zur Abhilfe setzen.

7.4 Jede Kündigung bedarf der Textform und ist an info@erason.de zu senden.

§ 8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers; Erfüllungsgehilfen

8.1 Für einen ungehinderten Zugriff auf die Internetpräsenz und eine optimale Nutzung des Portals bedarf es einer fortlaufenden Aktualisierung seines Browsers durch den Auftraggeber.

8.2 Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zur prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Insoweit wird auf § 7.3 dieser AGB hingewiesen.

8.3 Der Auftraggeber wird bei Überlassung einer Zugangsmöglichkeit zu Leistungen an Mitarbeiter oder Kunden durch geeignete Abreden dafür sorgen, dass diese sich an die geltenden Regeln nach diesem Vertrag und nach der Internetpräsenz halten. Im Hinblick auf die Erfüllung solcher Regeln, insbesondere zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Internetpräsenz und zum Schutz von Know-how und geistigem Eigentum des Auftragnehmers, sind Mitarbeiter und Kunden Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers.

§ 9 Haftung

9.1 ERASON haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet ERASON, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen,
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
– für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht

Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß § 9.2 gelten auch zugunsten von Personen, deren Verschulden ERASON nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

§ 10 Verjährung

10.1 Ansprüche des Auftraggebers verjähren, vorbehaltlich kürzerer gesetzlicher Verjährungsfristen, in zwei Jahren. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gemäß §§ 9.1. und 9.2., S. 1, 1. Spiegelstrich; diese verjähren nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.2 Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Umständen und der Tatsache, dass sich der Anspruch gegen ERASON richtet, Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

§ 11 Geistiges Eigentum

11.1 ERASON verfügt über sämtliche Rechte wie bspw. Eigentums- und Urheberrechte an AILON und den mittels AILON erbrachten Leistungen sowie über alle diesbezüglichen gewerblichen Schutzrechte wie bspw. Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs (insgesamt: „Geistiges Eigentum“).

11.2 Jegliches bei ERASON vorhandene geistige Eigentum verbleibt bei ERASON. Die Übertragung geistigen Eigentums bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

11.3 Der Auftraggeber erhält an der Ergebnisdarstellung ein nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes einfaches Nutzungsrecht für seine eigenen Geschäftszwecke im Rahmen der Markt- und Meinungsforschung oder, sofern sich die Parteien auf einen bestimmten Zweck geeinigt haben, für diesen Zweck. Die Nutzung für fremde Geschäftszwecke ist von dem Nutzungsrecht nicht umfasst. Ausgenommen hiervon ist die Überlassung von Leistungen an die Kunden des Auftraggebers; diese ist von dem Nutzungsrecht des Auftraggebers umfasst.

11.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, geistiges Eigentum von ERASON in keiner Weise (bspw. Einspruch, Nichtigkeitsklage), anzugreifen, in Frage zu stellen oder nachzuahmen noch Dritte beim Angriff zu unterstützen. Dies gilt entsprechend für Marken und sonstige schutzfähige Zeichen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, keine Marken oder sonstige Zeichen zu verwenden, bei denen die Gefahr der Verwechslung mit den Marken oder sonstigen geschützten Zeichen von ERASON besteht.

§ 12 Referenzen

12.1 ERASON ist grundsätzlich berechtigt, den Auftraggeber im Rahmen des Referenz-Marketings als Referenz zu benennen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nennung im Laufe des Registrierungsprozesses widersprechen; in diesem Fall unterbleibt eine solche Nennung.

12.2 Ein Entgelt schuldet ERASON hierfür nicht.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Auf den vorliegenden Vertrag findet das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche.

13.2 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Lüneburg. Erfüllungsort ist Lüneburg.

13.3 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für geänderte Leistungen. Das Schriftformerfordernis dieser Regelung kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden.

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