Die ERASON GmbH (nachfolgend: „ERASON„) hat die auf künstlicher Intelligenz basierende Software AILON (nachfolgend: „AILON„) entwickelt, welche eine sog. algorithmische Marktforschung ermöglicht, d.h. es werden insbesondere aus öffentlich zugänglichen Quellen (bspw. Statistiken, Nachrichten, soziale Medien, Websites) automatisiert nicht-personenbezogene Daten gesammelt und auf Grundlage der Verarbeitung dieser Daten für vom Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber„) definierte Zielgruppen Wahrscheinlichkeitswerte bezüglich des Verhaltens berechnet und dargestellt.
§ 1 Geltungsbereich; nur Leistung an Unternehmer
1.1 Diese Vertragsbedingungen (nachfolgend: „AGB„) gelten für sämtliche Verträge zwischen ERASON und dem Auftraggeber über die Durchführung einer algorithmischen Marktforschung mittels AILON. Sie gelten auch für zukünftige Verträge, ohne dass erneut Bezug auf diese AGB genommen werden muss. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern i. s. d. § 14 BGB; Verbraucher dürfen die Leistungen von ERASON nicht in Anspruch nehmen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Diese werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ERASON ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, also auch dann, wenn ERASON in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos Leistungen gegenüber dem Auftraggeber erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die entgeltliche Durchführung algorithmischer Marktforschung mittels AILON für vom Auftraggeber durch Angabe von Merkmalen auszuwählende Zielgruppen (nachfolgend: „Dienstleistung„). Die Dienstleistung kann dem Auftraggeber entweder über die Internetpräsenz als „Self-Service“ Zugang (nachfolgend: „Abonnement„) oder als Beratungsprojekt zur Verfügung (nachfolgend: „Beratungsprojekt„) gestellt werden.
2.2 Der jeweils aktuelle Funktionsumfang von AILON, d.h. insbesondere die zur Verfügung stehenden Parameter für Analyse und Auswertung, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Internetpräsenz von ERASON (www.ailon.io). Sofern die Beauftragung von ERASON nicht über deren Internetpräsenz stattfindet, ergibt sich der Leistungsumfang aus dem konkreten Beratungsangebot von ERASON.
2.3 Eine Beratung des Auftraggebers bei der Auswahl einzelner Parameter und/oder Kombinationen ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass seine Auswahl von Zielgruppen für die Dienstleistung den von ihm verfolgten Zwecken entspricht. ERASON wird dem Auftraggeber je nach gebuchten Leistungsumfang lediglich beratend zur Verfügung stehen.
2.4 Bei den öffentlich zugänglichen Daten, die Grundlage der Dienstleistung sind, handelt es sich um Daten, die Personen oder Institutionen (z.B. Nutzer von öffentlichen Medien) über sich selbst und ggf. auch über andere Personen oder Sachverhalte angeben. ERASON wird und kann technisch diese Daten – unter anderem wegen der automatisierten Erhebung großer Datenmengen und den datenschutzrechtlichen Vorschriften – nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen.
2.5 Bei den Ergebnissen der Analyse und Auswertung der Daten gemäß § 2.4. handelt es sich um Wahrscheinlichkeiten und Korrelationen, nicht um sichere Voraussagen des Verhaltens der ausgewählten Zielgruppen. Ferner handelt es sich bei den Ergebnissen um Momentaufnahmen zum Zeitpunkt der Dienstleistung.
§ 3 Vertragsschluss und Abruf einzelner Dienstleistungen
3.1 Der Auftraggeber registriert sich auf der Internetpräsenz von ERASON unter www.ailon.io. Im Zuge der Registrierung erhält der Auftraggeber für den weiteren Zugriff auf die Internetpräsenz eine Benutzerkennung und ein Passwort (insgesamt: „Zugangsdaten„).
3.2 Sowohl Benutzerkennung als auch Passwort können durch den Auftraggeber geändert werden. Der Auftraggeber darf die Zugangsdaten nur selbst verwenden und Dritten nicht mitteilen. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, Dritten die Inanspruchnahme der Leistungen von ERASON zu gestatten. Für den Fall, dass Leistungen von ERASON von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Auftraggebers in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, dadurch anfallende Entgelte zu entrichten oder, je nach den Umständen, Schadensersatz zu leisten.
3.3 Nach Registrierung kann der Auftraggeber zwischen dem Abschluss verschiedener Abonnements wählen. Die Vertragslaufzeit ist, wenn nicht anderweitig geregelt, ein Monat. Der Auftraggeber wählt das gewünschte Abonnement aus und gibt durch Anklicken des Buttons „Bestellen“ / „Subcribe“ eine rechtlich verbindliche Bestellung ab. Vor verbindlicher Bestellabgabe kann der Auftraggeber mögliche Eingabefehler durch Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen und korrigieren. Mit Abschluss der Buchung kommt ein entgeltlicher Rahmenvertrag über den Abruf von Dienstleistungen in dem gebuchten Umfang zustande. Der Auftraggeber verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung von ERASON. Seine Vertragsdaten kann der Auftraggeber auf der Internetpräsenz von ERASON einsehen.
3.4 Nach verbindlicher Bestellung erhält der Auftraggeber eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail.
3.5 ERASON ist frei, die Bestellung des Auftraggebers anzunehmen. Regelmäßig erfolgt die Annahme durch Überlassung der Ergebnisse der Dienstleistung.
3.6 Erfolgt der Vertragsschluss nicht über die Internetpräsenz von AILON, kommt der Vertrag durch Annahme des Beratungsangebots von ERASON seitens des Auftraggebers zustande.
§ 4 Umfang der Dienstleistung und Abruf; Verfügbarkeit
4.1 Nach Bestellung des Abonnements ist der Auftraggeber berechtigt, die im Abonnement enthaltenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
4.2 Zu diesem Zweck meldet sich der Auftraggeber mit seinen Zugangsdaten auf der Internetpräsenz an und beginnt selbstständig über den Button „Berechnen“ mit der Durchführung der Dienstleistung.
4.3 Die Internetpräsenz steht mit einer Verfügbarkeit von 99,9% im Monat für die Nutzung durch den Auftraggeber zur Verfügung. Bei der Bestimmung der Verfügbarkeit bzw. der Verfügbarkeitsquote bleiben solche Ausfallzeiten unberücksichtigt, die ERASON nicht zu vertreten hat, insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Ausfällen und/oder Fehlfunktionen von technischen Anlagen und/oder Netzkomponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs von ERASON beruhen.
§ 5 Leistungszeit und Darstellung der Ergebnisse
5.1 Die Ergebnisse der Dienstleistung verdichtet ERASON zu einer Ergebnisdarstellung. Der Auftraggeber erhält die Ergebnisdarstellung innerhalb von drei Stunden nach Bestellung der jeweiligen Dienstleistung, sofern diese über die Internetpräsenz von ERASON erfolgt. Ansonsten ist für die Leistungszeit das konkrete Angebot von ERASON maßgeblich.
5.2 Die Ergebnisdarstellung erfolgt über interaktive Grafiken, die als pdf/png und Daten als csv heruntergeladen werden können. Diese Grafiken werden in der Internetpräsenz mindestens für einen Zeitraum von 24 Monaten gespeichert. Sie ist dort für den Auftraggeber unter Nutzung der Zugangsdaten abruf- und herunterladbar, sofern ein aktives Abonnement vorhanden ist. ERASON ist bestrebt, auch über den Zeitraum von 24 Monaten hinaus die Ergebnisse zu speichern oder jedenfalls dem Auftraggeber dann in anderer Form zur Verfügung zu stellen; eine Verpflichtung hierzu besteht hingegen nicht. ERASON stellt die Ergebnisdarstellung in der Online-Datenbank lediglich zum Abruf bereit; die Herstellung einer Internetverbindung und ggf. das Herunterladen der Ergebnisdarstellung ist Aufgabe des Auftraggebers.
5.3 Sofern die Dienstleistung über die Internetpräsenz erworben wurde, ist für die Ergebnisdarstellung ein aktives Abonnement erforderlich. Hat der Auftraggeber sein monatliches Abonnement gekündigt oder noch keines erworben, steht ihm die Ergebnisdarstellung nicht mehr zur Verfügung. Für den Fall ist der Auftraggeber in der Lage, seine Ergebnisse vor der Kündigung eigenständig zu exportieren.
5.4 Soweit nicht anders vereinbart, werden Darstellungen der Ergebnisse und Informationen im Online-Dashboard in deutscher Sprache dargestellt.
5.5 Beruht die Nichteinhaltung der Leistungsfrist gemäß § 6.1. dieser AGB auf höherer Gewalt (bspw. Streik, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Pandemien, Stromausfällen, Unterbrechungen oder Zerstörungen datenführender Leitungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von ERASON, Angriffen und Attacken [z.B. durch Schadsoftware wie Viren]) oder auf ähnlichen, unvorhersehbaren und außerhalb des Einflusses von ERASON liegenden Ereignissen (bspw. Energie- oder Arbeitskräftemangel, Produktionsstörungen, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen) verlängert sich die Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum, soweit solche Ereignisse erheblichen Einfluss auf die Erbringung der Leistung haben. ERASON wird dem Auftraggeber Beginn und Ende solcher Ereignisse baldmöglichst mitteilen.
5.6 Eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist tritt, sofern ERASON aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Leistungen von Dritten (bspw. einem Provider von Cloud-Services) bezieht, auch bei nicht rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung ein, wenn ERASON ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und ERASON an der Verzögerung der Leistungserbringung kein Verschulden trifft oder ERASON im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Der Auftraggeber zahlt an ERASON für die Möglichkeit der Bestellung einer Dienstleistung das vereinbarte Entgelt zzgl. Umsatzsteuer. Das Entgelt ist unabhängig davon zu zahlen, ob der Auftraggeber von der Möglichkeit, Dienstleistungen abzurufen, Gebrauch macht. Für darüber hinausgehende, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen kann ERASON eine zusätzliche Vergütung verlangen.
6.2 Das Entgelt ergibt sich aus den Angaben auf der Internetpräsenz bei Abschluss des Abonnements oder aus dem Angebot für das Beratungsprojekt.
6.3 Die Zahlung ist, sofern nicht anders im Angebot geregelt, monatlich, spätestens zum dritten Werktag eines Monats (Geldeingang bei ERASON) im Voraus zu leisten. Hierfür stehen dem Auftraggeber verschiedene elektronische Zahlungsmöglichkeiten (bspw. Paypal, Kreditkarte) zur Verfügung.
§ 7 Vertragslaufzeit
7.1 Der Vertrag des Abonnements hat eine Laufzeit von einem Monaten. Bei Beratungsprojekten endet die Laufzeit mit zum Projektabschluss; in der Regel einer Übergabepräsentation.
7.2 Der Vertrag des Abonnements kann von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich um die bisherige Laufzeit, wenn er nicht gemäß § 7.2., S. 1 dieser AGB gekündigt wird.
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug des Auftraggebers vor oder bei Beeinträchtigung der Internetpräsenz durch die Nutzung des Auftraggebers. Grundsätzlich wird ERASON den Auftraggeber vor Ausspruch einer Kündigung abmahnen und ihm eine Frist zur Abhilfe setzen.
7.4 Jede Kündigung bedarf der Textform an info@erason.de.
§ 8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers
8.1 Für einen ungehinderten Zugriff auf die Internetpräsenz und eine optimale Nutzung des Portals bedarf es einer fortlaufenden Aktualisierung seines Browsers durch den Auftraggeber.
8.2 Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zur prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Insoweit wird auf § 7.3 dieser AGB hingewiesen.
§ 9 Haftung
9.1 ERASON haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet ERASON, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen,
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
– für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß § 9.2 gelten auch zugunsten von Personen, deren Verschulden ERASON nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
§ 10 Verjährung
10.1 Ansprüche des Auftraggebers verjähren, vorbehaltlich kürzerer gesetzlicher Verjährungsfristen, in zwei Jahren. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gemäß §§ 9.1. und 9.2., S. 1, 1. Spiegelstrich; diese verjähren nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.2 Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Umständen und der Tatsache, dass sich der Anspruch gegen ERASON richtet, Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
§ 11 Geistiges Eigentum
11.1 ERASON verfügt über sämtliche Rechte wie bspw. Eigentums- und Urheberrechte an AILON und den mittels AILON erbrachten Leistungen sowie über alle diesbezüglichen gewerblichen Schutzrechte wie bspw. Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs (insgesamt: „Geistiges Eigentum„).
11.2 Jegliches bei ERASON vorhandene geistige Eigentum verbleibt bei ERASON. Die Übertragung geistigen Eigentums bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
11.3 Der Auftraggeber erhält an der Ergebnisdarstellung ein nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes einfaches Nutzungsrecht für seine eigenen Geschäftszwecke im Rahmen der Markt- und Meinungsforschung oder, sofern sich die Parteien auf einen bestimmten Zweck geeinigt haben, für diesen Zweck. Die Nutzung für fremde Geschäftszwecke ist von dem Nutzungsrecht nicht umfasst.
11.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, geistiges Eigentum von ERASON in keiner Weise (bspw. Einspruch, Nichtigkeitsklage), anzugreifen, in Frage zu stellen oder nachzuahmen noch Dritte beim Angriff zu unterstützen. Dies gilt entsprechend für Marken und sonstige schutzfähige Zeichen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, keine Marken oder sonstige Zeichen zu verwenden, bei denen die Gefahr der Verwechslung mit den Marken oder sonstigen geschützten Zeichen von ERASON besteht.
§ 12 Referenzen
12.1 ERASON ist grundsätzlich berechtigt, den Auftraggeber im Rahmen des Referenz-Marketings als Referenz zu benennen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nennung im Laufe des Registrierungsprozesses widersprechen; in diesem Fall unterbleibt eine solche Nennung.
12.2 Ein Entgelt schuldet ERASON nicht.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Auf den vorliegenden Vertrag findet das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche.
13.2 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Lüneburg. Erfüllungsort ist Lüneburg.
13.3 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für geänderte Leistungen. Das Schriftformerfordernis dieser Regelung kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden.