ERASON GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 08. September 2026
Die ERASON GmbH (nachfolgend: „ERASON“) hat die auf künstlicher Intelligenz basierende Software AILON (nachfolgend: „AILON“) entwickelt, welche eine sog. algorithmische Marktforschung ermöglicht, d.h. es werden insbesondere aus öffentlich zugänglichen Quellen (bspw. Statistiken, Nachrichten, soziale Medien, Websites) automatisiert nicht-personenbezogene Daten gesammelt und auf Grundlage der Verarbeitung dieser Daten für vom Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“) definierte Zielgruppen Wahrscheinlichkeitswerte bezüglich des Verhaltens berechnet und dargestellt. Der Auftraggeber kann dabei zwischen unterschiedlichen Produkten von ERASON wählen. ERASON stellt die Ergebnisse dieser algorithmischen Marktforschung dabei wahlweise über im Dashboard erwerbbare Lizenzen (§ 2.1 lit. a), einen programmatischen API- und MCP-Zugang gegen Credits (§ 2.1 lit. b) oder im Rahmen individuell beauftragter Projekte (§ 2.1 lit. c) zur Verfügung.
§ 1 Geltungsbereich; nur Leistung an Unternehmer
1.1 Diese Vertragsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen ERASON und dem Auftraggeber über die Durchführung einer algorithmischen Marktforschung mittels AILON. Sie gelten auch für zukünftige Verträge, ohne dass erneut Bezug auf diese AGB genommen werden muss. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB; Verbraucher dürfen die Leistungen von ERASON nicht in Anspruch nehmen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Diese werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ERASON ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, also auch dann, wenn ERASON in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos Leistungen gegenüber dem Auftraggeber erbringt.
1.3 Enthält ein von ERASON unterbreitetes individuelles Angebot (§ 3.6) abweichende Regelungen zu Laufzeit, Vergütung oder Leistungsumfang, gehen diese individuellen Regelungen den entsprechenden Bestimmungen dieser AGB vor; im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die entgeltliche Durchführung algorithmischer Marktforschung mittels AILON für vom Auftraggeber durch Angabe von Merkmalen auszuwählende Zielgruppen (nachfolgend: „Dienstleistung“). ERASON bietet die Dienstleistung in folgenden Produktlinien an, die der Auftraggeber unabhängig voneinander oder kombiniert beauftragen kann: (a) Dashboard-Lizenzen: Zugang zur Internetpräsenz von ERASON als „Self-Service“ (nachfolgend: „Lizenz“), gegebenenfalls einschließlich eines monatlichen Kontingents an Beratungsstunden für den sog. Second-Level-Support (nachfolgend: „Consulting-Stunden“); welche Lizenzarten mit welcher Ausgestaltung angeboten werden, ergibt sich aus der jeweils aktuellen Übersicht und der Checkout-Session auf der Internetpräsenz von ERASON. (b) API- und MCP-Zugang: programmatischer Zugriff auf AILON über die AIlon REST-API und/oder den AIlon MCP-Server gegen Verbrauch von Credits gemäß § 2.9 und §§ 6.5 ff. (c) Projektgeschäft: individuell beauftragte Beratungsprojekte und Datenintegrationen gemäß § 2.10 und § 2.11, deren Einzelheiten sich aus dem jeweiligen Angebot ergeben. Die Anzahl der Lizenzen bestimmt der Auftraggeber. Jede Lizenz ist an einen konkreten Nutzer gebunden; nur dieser Nutzer darf über die betreffende Lizenz auf die Leistungen von AILON zugreifen. Eine Weitergabe von Lizenzen an andere Nutzer ist nicht möglich. Je nach Anzahl der gebuchten Lizenzen erhält der Auftraggeber einen Discount je nach gültiger Preisliste. Zusätzlich gilt die Regelung in § 3.2.
2.2 Der jeweils aktuelle Funktionsumfang von AILON, d.h. insbesondere die zur Verfügung stehenden Parameter für Analyse und Auswertung, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Internetpräsenz von ERASON (www.ailon.io); dies gilt insbesondere für Lizenzen. Im Fall von Beratungsleistungen außerhalb der über die Internetpräsenz buchbaren Leistungen erfolgt die Beauftragung von ERASON nicht über deren Internetpräsenz. Der Leistungsumfang ergibt sich dann aus dem konkreten Beratungsangebot von ERASON.
2.3 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, im Rahmen seines Abonnements monatlich eine kostenlose Anfrage zur Erstellung neuer Attribute für Zielgruppenanalysen zu stellen. Diese Attribute (sog. „Features“) dienen der erweiterten Definition und Analyse von Zielgruppen und werden, sofern nicht ausdrücklich durch den Auftraggeber widersprochen, auch allen anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Ungenutzte Feature-Anfragen verfallen am Monatsende. Ist eine angefragte Feature-Erstellung technisch oder inhaltlich nicht umsetzbar, kann der Auftraggeber eine alternative Anfrage stellen. Weitere Feature-Anfragen über die monatlich kostenlose Anfrage hinaus, können gegen ein Entgelt in Höhe einer Beratungsstunde oder durch Buchung eines zusätzlichen kostenpflichtigen monatlichen Kontingents gestellt werden.
2.4 Eine Beratung des Auftraggebers bei der Auswahl einzelner Parameter und/oder Kombinationen ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass seine Auswahl von Zielgruppen für die Dienstleistung den von ihm verfolgten Zwecken entspricht. ERASON wird dem Auftraggeber je nach gebuchten Leistungsumfang lediglich beratend zur Verfügung stehen.
2.5 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Künstliche Intelligenz ChatGPT bei der Auswahl von Parametern einzusetzen. Diese wird von der OpenAI, Inc. zur Verfügung gestellt. ERASON vermittelt über seine Internetpräsenz lediglich den erleichterten Zugriff des Auftraggebers auf ChatGPT; es handelt sich nicht um ein eigenes Leistungsangebot von ERASON und der Auftragnehmer setzt OpenAI, Inc. nicht bei der Erbringung seiner Leistungen ein, da die Auswahl der Parameter weiterhin Aufgabe des Auftraggebers bleibt. Für die Ergebnisse, die der Auftraggeber beim Einsatz von ChatGPT erhält, ist ERASON nicht verantwortlich und er hat auch keinen Einfluss auf diese Ergebnisse.
2.6 ERASON vermittelt, sofern der Auftraggeber dies wünscht, den Zugang zu Drittanbietern, bei denen bspw. die Ergebnisse der Dienstleistung von ERASON weiter verwendet, weiter aufbereitet oder in einer anderen Form, bspw. für die Durchführung einer Werbekampagne, genutzt werden können. Für die Kontaktaufnahme zu diesen Drittanbietern stellt ERASON entsprechende Formulare zur Verfügung. Mit dem Ausfüllen des entsprechenden Formulars und dem Anklicken des jeweiligen Buttons verlässt der Auftraggeber den Verantwortungsbereich von ERASON und nimmt unmittelbar Kontakt zum Drittanbieter auf. ERASONs Verantwortungsbereich endet mit der Übermittlung des ausgefüllten Formulars. Deshalb hat ERASON auch keinen Einfluss darauf, ob und mit welchem Inhalt der Drittanbieter ggf. einen Vertrag mit dem Auftraggeber schließt und, sofern ein solcher Vertrag geschlossen wird, wie dieser Vertrag durchgeführt wird. Ein etwaiges Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Drittanbieter steht in keinem Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und ERASON.
2.7 Bei den öffentlich zugänglichen Daten, die Grundlage der Dienstleistung sind, handelt es sich um Daten, die Personen oder Institutionen (z.B. Nutzer von öffentlichen Medien) über sich selbst und ggf. auch über andere Personen oder Sachverhalte angeben. ERASON wird und kann technisch diese Daten – unter anderem wegen der automatisierten Erhebung großer Datenmengen und den datenschutzrechtlichen Vorschriften – nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen.
2.8 Bei den Ergebnissen der Analyse und Auswertung der Daten gemäß § 2.5. handelt es sich um Wahrscheinlichkeiten und Korrelationen, nicht um sichere Voraussagen des Verhaltens der ausgewählten Zielgruppen. Ferner handelt es sich bei den Ergebnissen um Momentaufnahmen zum Zeitpunkt der Dienstleistung.
2.9 API- und MCP-Zugang – nähere Ausgestaltung. Der Auftraggeber registriert sich auf der Internetpräsenz von ERASON und erhält Zugriff auf die AIlon REST-API mittels eines im Dashboard erzeugten API-Key sowie auf den AIlon MCP-Server durch Autorisierung des MCP-Clients unter der von ERASON bereitgestellten Server-URL. Beide Zugriffswege nutzen dasselbe Nutzerkonto und dasselbe Credit-Guthaben; es handelt sich nicht um getrennte Verträge. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang, die abrufbaren Merkmale sowie deren jeweiliger Credit-Verbrauch ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. Dokumentation auf der Internetpräsenz von ERASON. Öffentliche Demo-Projekte können ohne Verbrauch von Credits und ohne Angabe eines Zahlungsmittels genutzt werden.
2.10 Beratungsprojekte. Im Rahmen eines Beratungsprojekts erbringt ERASON auf Grundlage eines individuellen Angebots eine vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Beratungsleistung (bspw. eine Segmentierungsstudie). Der Auftraggeber erhält mit Abschluss des Projekts die Ergebnisse im Rahmen einer Ergebnispräsentation sowie anschließend einen kostenlosen, lesenden Zugang zu diesen Projektergebnissen im Dashboard, unabhängig vom Bestehen einer aktiven Lizenz. ERASON gewährleistet diesen Zugriff gemäß § 5.2 für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten; der Auftraggeber kann seine Projektergebnisse jederzeit über die Exportfunktion herunterladen. Ohne aktive Lizenz kann der Auftraggeber im Dashboard jedoch keine neuen Zielgruppen anlegen oder berechnen. § 5.2 gilt mit dieser Maßgabe.
2.11 Datenintegrationen. ERASON kann auf Grundlage eines individuellen Angebots die Integration von durch den Auftraggeber bereitgestellten Daten in AILON als einmalige Leistung durchführen. Die Nutzung der integrierten Daten für die Zielgruppenmodellierung setzt eine aktive Lizenz des Auftraggebers voraus. Für die vom Auftraggeber im Rahmen der Datenintegration bereitgestellten Daten gilt § 8.4 entsprechend.
§ 3 Vertragsschluss und Abruf einzelner Dienstleistungen
3.1 Der Auftraggeber registriert sich auf der Internetpräsenz von ERASON unter www.ailon.io. Im Zuge der Registrierung erhält der Auftraggeber für den weiteren Zugriff auf die Internetpräsenz eine Benutzerkennung und ein Passwort (insgesamt: „Zugangsdaten“).
3.2 Sowohl Benutzerkennung als auch Passwort können durch den Auftraggeber geändert werden. Der Auftraggeber darf die Zugangsdaten nur selbst sowie für seine Mitarbeiter oder seine Kunden verwenden und sonstigen Dritten nicht mitteilen. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, sonstigen Dritten die Inanspruchnahme der Leistungen von ERASON zu gestatten. Für den Fall, dass Leistungen von ERASON von unberechtigten sonstigen Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Auftraggebers in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, dadurch anfallende Entgelte zu entrichten oder, je nach den Umständen, Schadensersatz zu leisten.
3.3 Nach Registrierung kann der Auftraggeber zwischen dem Abschluss verschiedener Lizenzen und zusätzlichen Leistungen (bspw. Consulting-Stunden) wählen; die konkret angebotenen Lizenzarten und deren Ausgestaltung ergeben sich aus der Übersicht und der Checkout-Session auf der Internetpräsenz von ERASON. Die Vertragslaufzeit für Lizenzen beträgt, sofern nicht gemäß § 1.3 individuell abweichend vereinbart, wahlweise ein Quartal, ein halbes Jahr oder ein Jahr; eine monatliche Vertragslaufzeit wird nicht mehr angeboten. Für Auftraggeber, die bereits über eine Lizenz mit monatlicher Vertragslaufzeit verfügen, gilt § 14. Der Auftraggeber wählt die gewünschte Laufzeit bei Bestellung. Je nach gewählter Laufzeit erhält der Auftraggeber einen Discount je nach gültiger Preisliste. Der Auftraggeber wählt die gewünschte Dienstleistung/die gewünschten Dienstleistungen aus und gibt durch Anklicken des Buttons „Bestellen“ / „Subscribe“ eine rechtlich verbindliche Bestellung ab. Vor verbindlicher Bestellabgabe kann der Auftraggeber mögliche Eingabefehler durch Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen und korrigieren. Mit Abschluss der Buchung kommt ein entgeltlicher Rahmenvertrag über den Abruf von Dienstleistungen in dem gebuchten Umfang zustande. Der Auftraggeber verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung von ERASON. Seine Vertragsdaten kann der Auftraggeber auf der Internetpräsenz von ERASON einsehen.
3.3a Für den API- und MCP-Zugang wählt der Auftraggeber im Dashboard ein Credit-Paket aus und schließt die Bestellung durch Anklicken des Bestellbuttons sowie Hinterlegung eines Zahlungsmittels gemäß § 6.7 ab. Die Autorisierung des AIlon MCP-Servers in einem MCP-Client des Auftraggebers begründet keinen eigenständigen Vertrag, sondern eröffnet lediglich einen zusätzlichen Zugriffsweg auf das nach diesem Absatz bestellte Credit-Guthaben.
3.3b Beratungsprojekte und Datenintegrationen gemäß § 2.10 und § 2.11 kommen abweichend von § 3.3 durch Annahme des individuellen Angebots von ERASON durch den Auftraggeber gemäß § 3.6 zustande.
3.4 Nach verbindlicher Bestellung erhält der Auftraggeber eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail.
3.5 ERASON ist frei, die Bestellung des Auftraggebers anzunehmen. Regelmäßig erfolgt die Annahme durch Überlassung der Ergebnisse der Dienstleistung.
3.6 Erfolgt der Vertragsschluss nicht über die Internetpräsenz von AILON (etwa im Fall der Gewährung eines Discounts oder bei einem Beratungsprojekt), kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots von ERASON durch den Auftraggeber zustande.
§ 4 Umfang der Dienstleistung und Abruf; Verfügbarkeit
4.1 Nach Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen entweder über die Internetpräsens von AILON oder durch Annahme eines individuellen Angebots ist der Auftraggeber berechtigt, die bestellten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
4.2 Zu diesem Zweck meldet sich der Auftraggeber mit seinen Zugangsdaten auf der Internetpräsenz an und ruft nach Maßgabe der Benutzerführung der Internetpräsenz die Leistungen ab. Bei Beratungsprojekten ergibt sich die Leistungserbringung aus dem Angebot, das der Auftraggeber angenommen hat.
4.3 Die Internetpräsenz steht mit einer Verfügbarkeit von 99,9% im Monat für die Nutzung durch den Auftraggeber zur Verfügung. Bei der Bestimmung der Verfügbarkeit bzw. der Verfügbarkeitsquote bleiben solche Ausfallzeiten unberücksichtigt, die ERASON nicht zu vertreten hat, insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Ausfällen und/oder Fehlfunktionen von technischen Anlagen und/oder Netzkomponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs von ERASON beruhen.
4.4 Für den API- und MCP-Zugang gilt die Verfügbarkeitsregelung gemäß § 4.3 entsprechend, soweit nicht in der API-Dokumentation abweichende Angaben, insbesondere zu Wartungsfenstern, gemacht werden.
§ 5 Leistungszeit und Darstellung der Ergebnisse; Übertragbarkeit von Leistungen auf Folgemonate
5.1 Die Ergebnisse der Dienstleistung verdichtet ERASON zu einer Ergebnisdarstellung. Der Auftraggeber erhält die Ergebnisdarstellung innerhalb von drei Stunden nach Bestellung der jeweiligen Dienstleistung, sofern diese über die Internetpräsenz von ERASON erfolgt. Ansonsten ist für die Leistungszeit das konkrete Angebot von ERASON maßgeblich.
5.2 Die Ergebnisdarstellung im Dashboard erfolgt über interaktive Grafiken, die als pdf/png und Daten als csv heruntergeladen werden können. Diese Grafiken werden in der Internetpräsenz mindestens für einen Zeitraum von 24 Monaten gespeichert. Sie ist dort für den Auftraggeber unter Nutzung der Zugangsdaten abruf- und herunterladbar, sofern (mindestens) eine aktive Lizenz vorhanden ist. ERASON ist bestrebt, auch über den Zeitraum von 24 Monaten hinaus die Ergebnisse zu speichern oder jedenfalls dem Auftraggeber dann in anderer Form zur Verfügung zu stellen; eine Verpflichtung hierzu besteht hingegen nicht. ERASON stellt die Ergebnisdarstellung in der Online-Datenbank lediglich zum Abruf bereit; die Herstellung einer Internetverbindung und ggf. das Herunterladen der Ergebnisdarstellung ist Aufgabe des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber keine aktive Lizenz, stehen ihm aktuelle und frühere Leistungen nicht zur Verfügung. Für den Fall ist der Auftraggeber in der Lage, seine Ergebnisse vor der Kündigung eigenständig zu exportieren. Abweichend von Satz 5 erhält der Auftraggeber im Fall des § 2.10 (Beratungsprojekte) auch ohne aktive Lizenz für den in Satz 2 genannten Zeitraum von mindestens 24 Monaten lesenden Zugriff auf die Ergebnisse des jeweiligen Projekts; das Anlegen und Berechnen neuer Zielgruppen bleibt hiervon gemäß § 2.10 ausgenommen. Der Auftraggeber kann seine Projektergebnisse jederzeit über die Exportfunktion herunterladen.
5.3 Im Rahmen einer Lizenz enthaltene Consulting-Stunden können innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit gemäß § 7.1 in Anspruch genommen werden. Nicht in Anspruch genommene Consulting-Stunden verfallen mit Ablauf der Vertragslaufzeit ersatzlos; ein Ausgleich in Geld findet nicht statt. Für Credits im Rahmen des API- und MCP-Zugangs gemäß § 2.9 gilt diese Regelung nicht; insoweit ist § 5.7 maßgeblich.
5.4 Soweit nicht anders vereinbart, werden Darstellungen der Ergebnisse und Informationen im Online-Dashboard in deutscher Sprache dargestellt.
5.5 Beruht die Nichteinhaltung der Leistungsfrist gemäß § 6.1. dieser AGB auf höherer Gewalt (bspw. Streik, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Pandemien, Stromausfällen, Unterbrechungen oder Zerstörungen datenführender Leitungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von ERASON, Angriffen und Attacken [z.B. durch Schadsoftware wie Viren]) oder auf ähnlichen, unvorhersehbaren und außerhalb des Einflusses von ERASON liegenden Ereignissen (bspw. Energie- oder Arbeitskräftemangel, Produktionsstörungen, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen) verlängert sich die Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum, soweit solche Ereignisse erheblichen Einfluss auf die Erbringung der Leistung haben. ERASON wird dem Auftraggeber Beginn und Ende solcher Ereignisse baldmöglichst mitteilen.
5.6 Eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist tritt, sofern ERASON aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Leistungen von Dritten (bspw. einem Provider von Cloud-Services) bezieht, auch bei nicht rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung ein, wenn ERASON ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und ERASON an der Verzögerung der Leistungserbringung kein Verschulden trifft oder ERASON im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
5.7 Credits (API- und MCP-Zugang). Im gebuchten Credit-Paket enthaltene, in einem Abrechnungsmonat nicht verbrauchte Credits verfallen mit Ablauf dieses Abrechnungsmonats ersatzlos; eine Übertragung auf Folgemonate findet nicht statt und ein Ausgleich in Geld erfolgt nicht. Als Abrechnungsmonat gilt der Zeitraum von jeweils einem Monat ab dem Tag des Vertragsschlusses bzw. der jeweiligen automatischen Verlängerung gemäß § 6.8.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Der Auftraggeber zahlt an ERASON für die Möglichkeit der Bestellung einer Dienstleistung das vereinbarte Entgelt zzgl. der geltenden Umsatzsteuer. Das Entgelt ist unabhängig davon zu zahlen, ob der Auftraggeber von der Möglichkeit, Dienstleistungen abzurufen, Gebrauch macht. Für darüber hinausgehende, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen kann ERASON eine zusätzliche Vergütung verlangen.
6.2 Das Entgelt ergibt sich aus den Angaben (Preisliste) auf der Internetpräsenz bei Abschluss des Abonnements oder aus dem Angebot für das Beratungsprojekt. Wählt der Auftraggeber seine Leistungen so, dass er nach Maßgabe dieser AGB einen Discount erhält, wird derzeit das endgültige Angebot unter Berücksichtigung des Discounts dem Auftraggeber individuell zugesandt. Dieses Angebot ist verbindlich und bedarf der Annahme durch den Auftraggeber gemäß § 3.6.
6.3 Die Zahlung ist, sofern nicht anders im Angebot geregelt, monatlich, spätestens zum dritten Werktag eines Monats (Geldeingang bei ERASON) im Voraus zu leisten. Bei längeren Vertragslaufzeiten ist der gesamte Preis für die gewählte Laufzeit im Voraus zu leisten. Bei anschließenden Laufzeiten gemäß § 7.2 gilt diese Regelung entsprechend für den Beginn der anschließenden Laufzeit. Bei einer Vertragslaufzeit von einem Quartal, einem halben Jahr oder einem Jahr ist die jeweilige Lizenzgebühr für die gesamte gewählte Laufzeit im Voraus zu zahlen.
6.4 ERASON bietet dem Auftraggeber als Standardzahlungsmittel für Abonnements die Zahlung per Kreditkarte oder per SEPA-Lastschriftverfahren ohne Mehraufwände an. Sofern nicht anders vereinbart, erhebt ERASON für die Zahlungsdurchführung per Überweisung (oder auch „Zahlung auf Rechnung“) eine Gebühr in Höhe von fünf Prozent des Rechnungsbetrages. Diese ist zusammen mit dem Rechnungsbetrag für das Abonnement fällig.
6.5 Für den API- und MCP-Zugang zahlt der Auftraggeber das monatliche Entgelt für das gewählte Credit-Paket gemäß der bei Bestellung gültigen Preisliste. Das Entgelt für den jeweiligen Abrechnungsmonat wird zu dessen Beginn fällig und über das gemäß § 6.7 hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen.
6.6 Das Credit-Paket kann jederzeit, nicht nur zum Beginn eines Kalendermonats, gebucht oder verlängert werden; der Abrechnungsmonat gemäß § 5.7 richtet sich in diesem Fall nach dem Tag des jeweiligen Vertragsschlusses.
6.7 Der Auftraggeber hinterlegt bei Bestellung ein Zahlungsmittel (Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift) und ermächtigt ERASON, sowohl das monatliche Entgelt gemäß § 6.5 als auch – im Fall des § 6.8 lit. b) – einen etwaigen Overage-Betrag über dieses Zahlungsmittel einzuziehen.
6.8 Das Credit-Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Abrechnungsmonat, sofern es nicht gemäß § 7.2 gekündigt wird. Der Auftraggeber kann im Dashboard festlegen, ob sein Credit-Kontingent gedeckelt ist oder nicht: (a) Gedeckelt: Ist das im gebuchten Paket enthaltene Credit-Kontingent verbraucht, kann der Auftraggeber AILON über API und MCP bis zur Verlängerung des Abonnements und Wiederaufladung der Credits nicht weiter nutzen. (b) Ungedeckelt: Der Auftraggeber kann AILON auch nach Verbrauch des im Paket enthaltenen Credit-Kontingents weiter nutzen; die darüber hinausgehend verbrauchten Credits („Overage“) werden zu dem in der Preisliste für das gebuchte Paket ausgewiesenen Preis pro Credit berechnet und mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats über das gemäß § 6.7 hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Trifft der Auftraggeber keine Auswahl, gilt das Kontingent als ungedeckelt gemäß lit. b); der Auftraggeber kann eine Deckelung gemäß lit. a) jederzeit im Dashboard aktivieren (Opt-out), mit Wirkung für den jeweils nächsten Abrechnungsmonat.
6.9 Schlägt der Einzug eines nach § 6.5 oder § 6.8 lit. b) fälligen Betrags fehl, ist ERASON berechtigt, den Zugang zu API und MCP-Server bis zur Begleichung zu sperren; § 7.3 bleibt unberührt.
6.10 Öffentliche Demo-Projekte gemäß § 2.9 sind von der Vergütungspflicht ausgenommen.
6.11 Die Vergütung für Beratungsprojekte gemäß § 2.10 sowie für Datenintegrationen gemäß § 2.11 ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und ist, sofern das Angebot nichts Abweichendes regelt, als einmalige Zahlung nach Rechnungsstellung fällig.
6.12 Für die Nutzung integrierter Daten gemäß § 2.11 ist zusätzlich das Entgelt für die hierfür erforderliche Lizenz gemäß §§ 6.1 ff. zu entrichten.
§ 7 Vertragslaufzeit
7.1 Der Vertrag über eine Lizenz hat die bei Bestellung gewählte Laufzeit von einem Quartal, einem halben Jahr oder einem Jahr; abweichende Laufzeiten können gemäß § 1.3 individuell vereinbart werden. Bei Beratungsprojekten und Datenintegrationen endet die Laufzeit mit Erbringung der jeweiligen Leistung; bei Beratungsprojekten regelmäßig mit einer Übergabepräsentation gemäß § 2.10.
7.1a Der Vertrag über den API- und MCP-Zugang hat eine Laufzeit von einem Abrechnungsmonat gemäß § 5.7 und verlängert sich gemäß § 6.8 automatisch.
7.2 Der Vertrag über eine oder mehrere Lizenzen sowie ggf. weitere Leistungen kann von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen nur zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich um die bisherige Laufzeit, wenn er nicht gemäß § 7.2., S. 1 dieser AGB gekündigt wird. Die vorstehenden Regeln gelten entsprechend für alle weiteren Laufzeiten. Der Vertrag über den API- und MCP-Zugang kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungsmonats gemäß § 5.7 gekündigt werden; wird nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um einen weiteren Abrechnungsmonat.
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug des Auftraggebers vor oder bei Beeinträchtigung der Internetpräsenz durch die Nutzung des Auftraggebers. Grundsätzlich wird ERASON den Auftraggeber vor Ausspruch einer Kündigung abmahnen und ihm eine Frist zur Abhilfe setzen.
7.4 Jede Kündigung bedarf der Textform und ist an info@erason.de zu senden.
§ 8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers; Erfüllungsgehilfen
8.1 Für einen ungehinderten Zugriff auf die Internetpräsenz und eine optimale Nutzung des Portals bedarf es einer fortlaufenden Aktualisierung seines Browsers durch den Auftraggeber.
8.2 Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zur prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Insoweit wird auf § 7.3 dieser AGB hingewiesen.
8.3 Der Auftraggeber wird bei Überlassung einer Zugangsmöglichkeit zu Leistungen an Mitarbeiter oder Kunden durch geeignete Abreden dafür sorgen, dass diese sich an die geltenden Regeln nach diesem Vertrag und nach der Internetpräsenz halten. Im Hinblick auf die Erfüllung solcher Regeln, insbesondere zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Internetpräsenz und zum Schutz von Know-how und geistigem Eigentum des Auftragnehmers, sind Mitarbeiter und Kunden Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers.
8.4 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, auf der Internetpräsenz von ERASON Daten einzugeben oder hochzuladen, insbesondere im Rahmen von Datenintegrationen gemäß § 2.11. Gibt der Auftraggeber solche Daten ein oder lädt sie im Upload-Bereich hoch, ist er verpflichtet, vorher die Zulässigkeit der Eingabe und einer anschließenden Verwendung dieser Daten unter allen rechtlichen Gesichtspunkten, bspw. Datenschutz oder Urheberrecht, zu prüfen. Der Auftragnehmer wird hier jegliches Einstellen und Verwenden von Daten auf der Internetpräsenz von AIlon unterlassen, welches geltende Gesetze oder Rechte Dritter verletzen könnte. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, wird er ERASON von allen daraus erwachsenden Schäden, insbesondere (aber nicht abschließend) der Inanspruchnahme durch Dritte, freistellen und alle diesbezüglichen Schäden von ERASON ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber seine Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 9 Haftung
9.1 ERASON haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet ERASON, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß § 9.2 gelten auch zugunsten von Personen, deren Verschulden ERASON nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
§ 10 Verjährung
10.1 Ansprüche des Auftraggebers verjähren, vorbehaltlich kürzerer gesetzlicher Verjährungsfristen, in zwei Jahren. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gemäß §§ 9.1. und 9.2., S. 1, 1. Spiegelstrich; diese verjähren nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.2 Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Umständen und der Tatsache, dass sich der Anspruch gegen ERASON richtet, Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
§ 11 Geistiges Eigentum
11.1 ERASON verfügt über sämtliche Rechte wie bspw. Eigentums- und Urheberrechte an AILON und den mittels AILON erbrachten Leistungen sowie über alle diesbezüglichen gewerblichen Schutzrechte wie bspw. Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs (insgesamt: „Geistiges Eigentum“).
11.2 Jegliches bei ERASON vorhandene geistige Eigentum verbleibt bei ERASON. Die Übertragung geistigen Eigentums bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
11.3 Der Auftraggeber erhält an der Ergebnisdarstellung ein nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes einfaches Nutzungsrecht für seine eigenen Geschäftszwecke im Rahmen der Markt- und Meinungsforschung oder, sofern sich die Parteien auf einen bestimmten Zweck geeinigt haben, für diesen Zweck. Die Nutzung für fremde Geschäftszwecke ist von dem Nutzungsrecht nicht umfasst. Ausgenommen hiervon ist die Überlassung von Leistungen an die Kunden des Auftraggebers; diese ist von dem Nutzungsrecht des Auftraggebers umfasst.
11.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, geistiges Eigentum von ERASON in keiner Weise (bspw. Einspruch, Nichtigkeitsklage), anzugreifen, in Frage zu stellen oder nachzuahmen noch Dritte beim Angriff zu unterstützen. Dies gilt entsprechend für Marken und sonstige schutzfähige Zeichen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, keine Marken oder sonstige Zeichen zu verwenden, bei denen die Gefahr der Verwechslung mit den Marken oder sonstigen geschützten Zeichen von ERASON besteht.
§ 12 Referenzen
12.1 ERASON ist grundsätzlich berechtigt, den Auftraggeber im Rahmen des Referenz-Marketings als Referenz zu benennen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nennung im Laufe des Registrierungsprozesses widersprechen; in diesem Fall unterbleibt eine solche Nennung.
12.2 Ein Entgelt schuldet ERASON hierfür nicht.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Auf den vorliegenden Vertrag findet das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche.
13.2 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Lüneburg. Erfüllungsort ist Lüneburg.
13.3 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für geänderte Leistungen. Das Schriftformerfordernis dieser Regelung kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden.
§ 14 Anwendbarkeit auf Bestandsverträge
14.1 Für Rahmenverträge über eine oder mehrere Lizenzen, die vor dem 08.09.2026 (Inkrafttreten dieser Fassung der AGB) geschlossen wurden, gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB unverändert fort, einschließlich einer etwaigen monatlichen Vertragslaufzeit und deren automatischer Verlängerung. Die vorherige Fassung der AGB steht dem Auftraggeber auf der Internetpräsenz von ERASON zum Abruf zur Verfügung.
14.2 Diese Fassung der AGB gilt für alle ab dem 08.09.2026 neu geschlossenen Verträge – auch dann, wenn ein Auftraggeber gemäß § 14.1 bereits Bestandskunde ist und zusätzliche, bislang nicht vertraglich vereinbarte Leistungen bestellt (bspw. API- und MCP-Zugang, ein Beratungsprojekt oder eine Datenintegration).